§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma LANGHARDT Medien & Design, Inh. Mirko Langhardt, Höhenweg 6, 56316 Niederhofen (im Folgenden: Auftragnehmer, Agentur genannt), und den Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Agentur und Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, der Sitz der Agentur.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
(2) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.
(4) Die Agentur ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen der Auftragnehmer.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
(6) Bei Verzug mit der Annahme hat der Auftragnehmer zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
(7) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§ 4 NUTZUNGSRECHTE
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Herausgabe von offenen Daten (z. B. InDesign-, Illustrator-, Photoshop-Dateien oder vergleichbaren Layout- und Produktionsdateien) ist nicht Bestandteil des Auftrags. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vereinbarten Endprodukte (z. B. druckfähige PDF-Dateien, Bilder, Druckerzeugnisse, digitale Endformate). Eine Herausgabe der offenen Daten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
(2) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Auftraggebern Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggebern nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
(3) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(4) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggebern folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
(5) Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich rein Netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers, im Falle, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch den Auftragnehmer, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis vom Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber möglich ist.
(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch den Auftragnehmer gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(4) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 7 ZUSATZLEISTUNGEN
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Dies gilt insbesondere für den zeitlichen Aufwand im Bereich Account Management und Kommunikation, der zusätzlich anfallen kann und entweder pauschal zum agenturüblichen Stundensatz oder prozentual zur Auftragssumme berechnet wird.
§ 8 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 MÄNGELHAFTUNG
(1) Die vom Auftragnehmer in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
(3) Der Auftraggeber hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Auftraggebern, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.
(4) In allen Fällen ist der Auftragnehmer sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht vom Auftragnehmer, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nicht berührt.
(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen dem Auftragnehmer zu und der Auftraggeber ist damit einverstanden, dem Auftragnehmer die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.
§ 10 HAFTUNG
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn er auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch den Auftragnehmer beim Auftraggebern hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten hierfür der Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftragggebers. Der Auftraggeber haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Auftragnehmers wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Auftragnehmers, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Auftragnehmers nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 DATENSCHUTZ
(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Auftragnehmer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von LANGHARDT Medien & Design.
(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Löschung erfolgt, sobald gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
